Die Regionen, deren Parlamentspräsidenten einen Sitz in der CALRE haben, gehören allesamt der Europäischen Union an und besitzen eine gesetzgebende Befugnis. Dieses Kriterium beinhaltet, daß CALRE das Konzept der Region viel strenger interpretiert als die Definition in der EG-Charta der Regionalisierung, die am 18. November 1988 durch das Europäische Parlament angenommen wurde. Diese Charta beschreibt eine Region als ein Gebiet, das aus geographischer Sicht eine deutliche Einheit bildet (oder aber einen gleichartigen Komplex von Gebieten, die ein in sich geschlossenes Gefüge darstellen) und dessen Bevölkerung durch bestimmte gemeinsame Elemente gekennzeichnet ist, die die daraus resultierenden Eigenheiten entwickeln möchte (...) (vgl. OJ C 326 vom 19. Dezember 1988, Anlage, Artikel 1.1, S. 296). Indem CALRE die gesetzgebende Befugnis hinzufügt, wird eine allzu unterschiedliche Zusammensetzung vermieden, die es unmöglich machen würde, gemeinsame Ziele zu verfolgen.
Insgesamt bilden 74 Regionen aus 8 Ländern CALRE. Nachstehend können Sie für jedes Land prüfen, welche Regionen CALRE angeschlossen sind.