Zusammensetzung
Es gehören zum Ständigen Ausschuss;
Der Vorsitzende der derzeitigen Konferenz.
Der Vorsitzender der letzten Konferenz.
Ein Vorsitzender-Koordinator für jedes Land.
Aufgaben
Mittels seines Vorsitzes übernimmt der Ständige Ausschuss der CALRE die folgenden Aufgaben:
a. Die Anberaumung einer Zusammenkunft seiner Mitglieder, damit innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der letzten Konferenz die Sitzung der Generalversammlung vorbereitet werden kann.
b. Die Aufstellung der Tagesordnung der nächsten Konferenz, einschließlich der Gesprächsthemen für die Sitzung der Generalversammlung.
c. Die Ernennung von Präsidenten die Berichte erstatten, antragen und verteidigen müssen und von denjenigen, die als Gesprächsleiter auftreten müssen.
d. Die Lösung von jeglichen institutionellen oder repräsentativen Fragen mit allgemeiner oder gemeinschaftlicher Bedeutung, die Gegenstand einer kollegialen Verfügung werden müssen.
e. Die Anberaumung einer vorbereitenden Zusammenkunft am Vorabend der Eröffnung der Generalversammlung. Während dieser Zusammenkunft wird der Ständige Ausschuss sich, nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der CALRE, über die Annahme von Änderungsanträgen, über die Dauer der Interventionsfrist und über die Fragen und letztendlichen Einzelheiten, die für einen normalen Ablauf der Generalversammlung erforderlich sind, aussprechen.
f. Die Genehmigung dringender Entscheidungen mittels eines schriftlichen Verfahrens, auf Initiative des Gastvorsitzenden, ebenso wie auf Initiative der anderen Präsidenten, und dies mindestens 15 Arbeitstage vor dem festgelegten Datum für die Annahme von Entscheidungen, unter der Voraussetzung, dass sie keine Willenserklärungen beinhalten, die die Generalversammlung in Gefahr bringen.