CALRE ist die Konferenz der Präsidenten der regionalen gesetzgebenden Versammlungen in der Europäischen Union. Die Präsidenten, die Mitglied sind, stehen nicht an der Spitze der nationalen Parlamente ihrer jeweiligen Länder, sondern leiten das Parlament eines Teilgebietes oder einer Region. Die Mitgliedschaft in der CALRE ist auf die Regionen der Europäischen Union begrenzt. Das Maß, in dem die Mitgliedsstaaten der Union den Teilgebieten eine Eigenständigkeit gewährt haben, ist von Land zu Land verschieden. Gewisse Länder, wie Frankreich und die Niederlande, sind Einheitsstaaten, was bedeutet, daß nur die Zentralgewalt eine gesetzgebende Befugnis besitzt. Länder wie Deutschland und Belgien beispielsweise sind hingegen Föderationen, deren Teilstaaten eine weitgehende gesetzgeberische Befugnis besitzen. In anderen Ländern, beispielsweise dem Vereinigten Königreich und Portugal, haben gewisse Teilgebiete zwar ein eigenes Parlament, während für das übrige Staatsgebiet nur die nationalen Gesetze gelten.
Zusammensetzung
In der CALRE sind also die Regionalparlamente aus der Europäischen Union, die über eine gesetzgebende Befugnis verfügen, zusammengeschlossen. Insgesamt handelt es sich um 74 Regionen aus 8 Ländern. Gemeinsam vertreten diese Regionen mehr als 200 Millionen Einwohner. Im einzelnen besteht CALRE aus den Parlamenten der Autonomen Gemeinschaften
Spaniens, den
Italienischen Regionalräten, den Kammern der Regionen und Gemeinschaften
Belgiens, den
österreichischen und
deutschen Länderparlamenten, dem autonomen Parlament der Ålandinseln (
Finnland), den regionalen Versammlungen der Azoren und Madeiras (
Portugal) sowie derjenigen von Schottland, Wales und Nordirland (
Vereinigtes Königreich).
So unterschiedlich ihre Zuständigkeiten auch sein mögen, weisen diese Regionalparlamente dennoch zwei gemeinsame Merkmale auf: sie gehören der EU an und besitzen eine gesetzgebende Befugnis. Diese Merkmale verleihen der CALRE eine Form von Homogenität, die zur Bestimmung gemeinsamer Ziele entscheidend ist. Dank ihrer gesetzgebenden Befugnis sind diese Regionen insbesondere allesamt für die Umsetzung europäischer Regeln in ihrem eigenen Regelwerk zuständig.
Organisation
Die CALRE besteht einerseits aus einer
Vollversammlung, die aus den Präsidenten aller zur Konferenz gehörenden Parlamente zusammengesetzt ist, und andererseits aus einem
Ständigen Ausschuß mit acht Präsidenten von Regionalparlamenten : jeweils einer pro Land, aus dem eine oder mehrere Regionen in der CALRE vertreten sind. Der Vorsitz innerhalb der CALRE (gleichzeitig Vollversammlung und Ständiger Ausschuß) geht jedes Jahr auf ein anderes Land über. Derzeit hat der Präsident des Flämischen Parlamentes ihn inne.
Am 29. und 30. Oktober 2001 hat die Vollversammlung auf der fünften CALRE-Konferenz in Funchal (Madeira, Portugal) die Geschäftsordnung der CALRE angenommen, mit der die praktische Organisation geregelt wird.
Ziele
Der Entstehung der CALRE liegt der Eindruck zugrunde, daß die Regelungen der Regionalparlamente in der europäischen Einigung nicht genügend zum Tragen kommt. Die CALRE betrachtet die Europäische Union als eine Herausforderung für die institutionelle Integration, wobei die gesetzgebenden Versammlungen der Regionen nicht dazu gezwungen werden möchten, bloß Zuschauer am Rande zu sein. Schließlich vertreten auch sie zahlreiche Bürger der Europäischen Union. Außerdem drücken die Regionalparlamente nicht nur eine politische Vision, sondern auch eine kulturelle Identität aus und befinden sie sich in einer idealen Position, um in dem Prozeß der Globalisierung und Vereinheitlichung die kulturelle Eigenheit zu schützen.
Die 1998 durch den damaligen CALRE-Vorsitzenden Ovidio Sánchez Díaz formulierten Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1) Da die demokratische Kontrolle über die Führung Europas in den Regionen beginnt, muß vermieden werden, daß ein demokratisches Defizit diese Regionen beeinträchtigt, und muß der Subsidiaritätsgrundsatz gewahrt bleiben.
2) Die CALRE muß eine Triebfeder in der Organisation der parlamentarischen Kontrolle über europäische Angelegenheiten sein, unter anderem durch die hierfür zuständigen Ausschüsse in den einzelnen Parlamenten.
3) Es besteht ein Bedarf an Informationsaustausch, einerseits unter den CALRE-Mitgliedern und andererseits mit den nationalen Parlamenten sowie dem Europäischen Parlament.
4) Die CALRE muß als Sprachrohr des regionalen Parlamentarismus in Europa auftreten können.